Botox® (Botulinumtoxin Typ A) ist ein beliebtes Mittel zur Faltenbehandlung der Haut. Doch neben der Verwendung in der ästhetischen Medizin hat sich Botox® auch für weitere Anwendungsgebiete bewährt. In meiner Privatpraxis behandle ich Kopfschmerzen/Migräne, ungewolltes Zähneknirschen (Bruxismus) sowie Hyperhidrose (übermäßiges Schwitzen) mit Botox®.
Behandlung
Botox gegen Migräne
Gesellschaftsfähig
sofort
Haltbarkeit
3-6 Monate
Kosten (nach GOÄ)
ab 280 Euro
Behandlung
Botox gegen Bruxismus
Gesellschaftsfähig
sofort
Haltbarkeit
3-9 Monate
Kosten (nach GOÄ)
ab 380 Euro
Behandlung
Botox gegen axilläre Hyperhidrose
Gesellschaftsfähig
sofort
Haltbarkeit
9-12 Monate
Kosten (nach GOÄ)
600 Euro
Migräne ist viel mehr als Kopfschmerz und erzeugt oft hohen Leidensdruck bei den Betroffenen, vor allem dann, wenn die Attacken sehr häufig auftreten. Wie genau Migräne entsteht, ist noch nicht umfassend geklärt, jedoch scheinen viele verschiedene Faktoren eine Rolle zu spielen (erbliche Veranlagung, Schlafmangel, Stress).
Bei der Behandlung von Migräne konnten mit der Injektion von Botox® beachtliche Erfolge erzielt werden. Hierfür wird die Substanz in Kopf-Partien gespritzt, die an der Entstehung der Migräne beteiligt sind (insbesondere in den Bereich zwischen den Augenbrauen). Botox® unterbricht die Reizübertragung bestimmter Nerven und verhindert so die Migräneanfälle.
Für die Migräne-Behandlung sollte Botox® prophylaktisch angewendet werden, da die Wirkung erst nach etwa zwei Tagen einsetzt und nach 14 Tagen voll ausgeprägt ist. Die Wirksamkeit hält dann etwa 3 bis sechs Monate an, bevor eine weitere Behandlung nötig wird.
Die Kosten für die Botox®-Behandlung hängen stark davon ab, wie viele Einheiten nötig sind, um eine Linderung zu erzielen. Die genannten Kosten können daher lediglich als Richtwert dienen. Im Rahmen eines ausführlichen Vorab-Beratungsgesprächs informiere ich Sie über den Ablauf der Behandlung, mögliche Nebenwirkungen sowie die Kosten, mit denen Sie voraussichtlich rechnen müssen.
Einige private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Botox®-Injektionen bei Migräne.
Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten erstattet werden können.
Bruxismus ist der Fachbegriff für ein verbreitetes Phänomen: Das Aufeinanderreiben der Zähne von Ober- und Unterkiefer - das Zähneknirschen. Viele Menschen knirschen nachts unbewusst mit den Zähnen (Schlafbruxismus), manche sogar tagsüber, ohne es bewusst wahrzunehmen oder "abschalten" zu können.
Die unbewusste Anspannung der Muskeln im Kiefer sorgt nicht nur für Verspannungen im Kiefer am nächsten Morgen. Auch langfristige Symptome wie Schäden an den Zähnen, Beschwerden im Kiefergelenk, Tinnitus oder Schwindel können die Folge sein.
Die Ursachen für Bruxismus sind noch nicht eindeutig geklärt, auch wenn Stress und Fehlhaltungen sicherlich eine große Rolle spielen. Neben Entspannungstechniken, Zahnschienen und Physiotherapie kann eine Injektion von Botox® in den Kiefermuskel bei der Behandlung des Zähneknirschens helfen.
Eine Behandlung der betroffenen Kaumuskulatur mit Botulinumtoxin Typ A (Botox®) sorgt dafür, dass sich der Kaumuskel entspannt, das Knirschen unterbleibt. Dabei wird nur genau so viel der Substanz injiziert, dass Kauvorgang und Speichelfluss nicht beeinträchtigt werden.
Die Wirkung der Injektion tritt einige Tage nach der Behandlung ein und hält etwa 4 bis 6 Monate an. In Kombination mit den übrigen Therapie-Methoden (insbesondere Entspannungstechniken und Physiotherapie) kann das Zähneknirschen im Idealfall dauerhaft abgestellt werden.
Neben der Entspannung der Kaumuskulatur kann die Botox®-Behandlung dazu führen, dass das Gesicht des Patienten schmaler erscheint - diese Wirkung wird von vielen Patienten jedoch vor allem positiv bewertet.
Direkt nach der Behandlung sind kleine Blutergüsse und Schwellungen an den Einstichstellen möglich. Diese klingen jedoch nach wenigen Tagen ab.
Die Behandlung mit Botox® erzielt sehr positive Ergebnisse für alle Bruxismus-Patienten. Insbesondere starken "Knirschern" hilft die Entspannung des Muskels durch Botox®. Ich führe Botox®-Behandlungen grundsätzlich nur bei erwachsenen Patienten durch.
Die meisten private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Behandlung. Ich empfehle Ihnen auch hier grundsätzlich, vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse nachzufragen.
Etwa ein bis zwei Prozent der deutschen Bevölkerung leiden an Hyperhidrose (übermäßiger Schweißbildung). Die Schweiß-Produktion kann durch Stress oder Anstrengung ausgelöst werden, aber auch spontanes starkes Schwitzen ist möglich. Patienten leiden oft stark unter der Erkrankung, insbesondere bei Hyperhidrose in den Achselhöhlen, an den Händen und Füßen.
Auch hier konnten mit der Behandlung mit Botulinumtoxin beachtliche Erfolge erzielt werden. Die Injektion von Botox® hemmt die Schweißbildung, da die Substanz die Reizübertragung an den Nervenenden der Schweißdrüsen verhindert. Hierfür wird der Wirkstoff in die Muskulatur der Handflächen, der Fußsohlen oder der Achseln injiziert.
Die Botox®-Behandlung reduziert die Schweißbildung an den entsprechenden Körperstellen auf ein Maß, das von den Patienten im Allgemeinen als wesentlich weniger belastend wahrgenommen wird. Nach etwa 10 bis 14 Tagen nach der Injektion tritt die vollständige Wirkung ein. Erst sechs bis zwölf Monate nach der Behandlung sind weitere Injektionen nötig, um den gewünschten Effekt aufrechtzuerhalten.
Die Risiken der Botox-Behandlung sind sehr gering. Lediglich kleinere Hämatome (Blutergüsse) und Schwellungen an den behandelten Bereichen können direkt nach der Behandlung auftreten. Diese verschwinden jedoch nach wenigen Tagen.
Weitere Informationen zur Wirksamkeit von Botox®, zum Behandlungsablauf und zu möglichen Risiken gebe ich Ihnen gerne in unserem ausführlichen Vorabgespräch.
Bei Botulinumtoxin Typ A handelt es sich um ein starkes Nervengift, welches aus den Stoffwechselprodukten eines Bakteriums gewonnen wird. Dennoch hat die Behandlung mit Botox® absolut nichts mit dem Botulismus zu tun, der durch den Verzehr von Lebensmitteln hervorgerufen werden kann.
Die Anwendung von Botox® ist inzwischen für viele Anwendungsbereiche in der Medizin erprobt (Dystonien (unwillkürliche Muskelbewegungen) z.B. nach Schlaganfall, Muskelzittern (Tremor), Spasmus hemifacialis) und von deutschen wie europäischen Arzneimittelbehörden zugelassen. Auch die Anwendung zur Faltenglättung wurde über Jahrzehnte erprobt und hat sich bei korrekter Anwendung als absolut unbedenklich erwiesen. Viele private Krankenkassen zahlen inzwischen einige Behandlungen mit Botox®, insbesondere zur Therapie schwerer Erkrankungen.